Das Gentech-Moratorium soll für vier weiter Jahre bis 2025 bestehen bleiben. Die neuen Techniken, wie beispielsweise die Genom Editierung, sollen über die Verordnungsstufe verboten werden. So will es die Vorlage des Bundesrates. Die Regierung argumentiert mit Blick auf die neuen gentechnischen Verfahren mit angeblich fehlenden Erfahrungswerten. In der Botschaft schreibt die Regierung: «Im Unterschied zu herkömmlichen gentechnischen Verfahren ist es mit den neuen gentechnischen Verfahren möglich, gleichzeitig mehrere gezielte Änderungen im Genom vorzunehmen. Dabei können sich die Art der Eingriffe und der neuen Eigenschaften sowie die daraus resultierenden Risiken je nach Organismengruppe (z.B. Bakterien, Pflanzen, Insekten, Wirbeltiere) und Anwendungsgebiet unterscheiden. Für solche neuen Kombinationen von Änderungen und der daraus resultierenden Merkmale fehlen aktuell für eine Risikoanalyse ausreichende wissenschaftliche Daten sowie Erfahrungswerte und Vergleichsgrössen.» Mit dieser Einschätzung widerspricht der Bundesrat allerdings der Fachkommission für biologische Sicherheit, die eigens von ihm eingesetzt worden ist, um genau solche Fragen zu klären. Die Fachkommission hat sich in der abgelaufenen Vernehmlassung zum Gentechnikgesetz für eine komplette Beendigung des Gentech-Moratoriums ausgesprochen. Es fehle schlicht die wissenschaftliche Evidenz für eine solche Politik. Angesichts dessen fragt man sich, auf welchen Grundlagen der Bundesrat entschieden hat. Es bleibt zu hoffen, dass das Parlament hier noch korrigierend eingreift. In der kommenden Herbstsession wird der Nationalrat die Revision des Gentechnikgesetzes beraten, der Ständerat folgt dann in der Wintersession.

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